Gründungsvorbereitung - Was ist mit IHK und HWK?

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung erreichen uns viele allgemeine Fragen zu Rechtsformen, einzelnen oder gemeinsamen Gründungen, was nach der Gewerbeanmeldung passiert und was in Bezug auf das Finanzamt zu beachten ist. Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft dürfen und können wir keine Steuer- und Rechtsberatung anbieten. Aber, aus der Erfahrung heraus möchten wir dir folgende allgemeine Infos und Tipps geben.

Warum Pflichtmitgliedschaft in der Kammer?

Jedes gewerbliche Unternehmen ist per Gesetz Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Das gilt nicht für Freiberufler, aber selbst ein großer Teil der Freiberufler ist in Kammern (Ärzte-, Rechtsanwalts, Notar-, Steuerberaterkammer) organisiert. Darüber diskutiert man auch nicht, das ist einfach so.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Die Kammern schreiben dich nach der Gewerbeanmeldung an und teilen dir deine Mitgliedsnummer mit. Normalerweise bist du im Jahr der Gründung vom Kammerbeitrag befreit. Die Höhe des Kammerbeitrags erfragst du am besten direkt bei deiner zuständigen Kammer. Die Beiträge sind jährlich fällig.

Bei den Industrie- und Handelskammern können sich kleine Unternehmen auf Antrag auch vom Beitrag befreien lassen. Das ist in der Regel formlos möglich. Auch hier fragst du am besten bei deiner zuständigen Kammer nach.

Wie hole ich das meiste aus meinem Beitrag raus?

Ich höre vielfach Klagen über die Pflichtbeiträge. Dabei bieten die Kammern ein umfangreiches Beratungs- und Fortbildungsangebot an.

Die Handwerkskammern bieten eine umfangreiche und kostenlose Betriebsberatung an, die betriebswirtschaftliche Fragen ebenso abdeckt, wie das Marketing, die allgemeine Betriebsführung, die Unternehmensnachfolge und die Unternehmensbewertung. Für dieses Beratungsspektrum müssen Unternehmen außerhalb des Handwerks sehr viel Geld für Berater in die Hand nehmen. Hinzu kommt ein umfangreiches Weiterbildungsangebot in den einzelnen Gewerken, aber auch in betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Die Industrie- und Handelskammern bieten ebenfalls eine umfangreiche Beratung an. Besondere Stärken liegen in der Gründungs- und Nachfolgeberatung, aber auch in den Bereichen Außenwirtschaft, Digitalisierung und Gesetzgebungsverfahren. Unternehmen werden immer stärker mit Dokumentationspflichten belastet. Die Kammern informieren darüber und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder.

Besondere Stärken liegen in den Netzwerken, die Kammern betreiben. Wer diese Netzwerke zu nutzen weiß, wird in vielen unternehmerischen Fragen vorankommen. Gleiches gilt für die Erfahrungsaustauschgruppen und Fortbildungsveranstaltungen der Kammern.

Nutze die Newsletter der Kammern, um über alle unternehmerischen Themen auf dem Laufenden zu bleiben. Auch diese machen deutlich, wie breit gefächert die unterschiedlichen Angebote vor Ort sind.

Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de