Gründungsvorbereitung - Was will die Berufsgenossenschaft von dir?

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung erreichen uns viele allgemeine Fragen zu Rechtsformen, einzelnen oder gemeinsamen Gründungen, was nach der Gewerbeanmeldung passiert und was in Bezug auf das Finanzamt zu beachten ist. Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft dürfen und können wir keine Steuer- und Rechtsberatung anbieten. Aber, aus der Erfahrung heraus möchten wir dir folgende allgemeine Infos und Tipps geben.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft versichert Mitarbeiter, aber auch Unternehmer, gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitsunfälle kommen immer wieder vor. In einigen Berufen öfter als in anderen. Die Berufsgenossenschaft leistet Zahlungen für die Betroffenen. Bei schweren Arbeitsunfällen sogar Renten.

Aber die Berufsgenossenschaften sorgen nicht nur für finanziellen Ausgleich, sondern informieren und schulen auch in Bezug auf Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.

Wie gehe ich bei der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft vor?

Jeder Betrieb muss angemeldet werden, auch wenn du vielleicht als Unternehmer dein einziger Mitarbeiter bist. Und dies mit einer Frist von einer Woche nach Gewerbeanmeldung.

Es ist nicht immer ganz einfach herauszufinden, zu welcher Berufsgenossenschaft dein Unternehmen gehört. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) kann dir weiterhelfen. Hier kannst du dein Unternehmen auch online anmelden. Du wirst automatisch der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft zugeordnet. Es zählt der Schwerpunkt der Tätigkeit, solltest du unterschiedliche Dienstleistungen anbieten, die zu verschiedenen Berufsgenossenschaften gehören.

In risikoreichen Branchen musst du dich als Unternehmer pflichtversichern. In anderen, nicht so risikoreichen Branchen hast du als Unternehmer die Wahl, ob du dich freiwillig versicherst oder nicht.

Sobald du Mitarbeiter beschäftigst, und seien es auch nur Aushilfen, musst du diese in jedem Fall bei der Berufsgenossenschaft anmelden und Beiträge zahlen.

Wie werden die Beiträge berechnet und wie hoch sind sie?

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu berechnen ist keine einfache Aufgabe. Beiträge werden nach komplizierten Formeln berechnet, in die die Lohnsumme, der Risikofaktor (der Tätigkeit) und die Schadensanzahl und -höhe des Vorjahres mit einfließen. Hat dein Gewerbe einen hohen Risikofaktor, z. B. im Baugewerbe, fallen deine Beiträge höher aus, als in Gewerben mit niedrigem Risikofaktor, z. B. im Verwaltungsbereich). Am besten du fragst deine Berufsgenossenschaft nach deinem Beitrag. Einige Berufsgenossenschaften haben auf ihren Webseiten einen Online-Rechner, mit dem man die Höhe des Beitrags bestimmen kann. Das haben aber leider nicht alle Berufsgenossenschaften.

Meine Erfahrung aus der Beratung im Gründungsbereich ist, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zwar mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen können, dass sie aber deutlich niedriger sind als privatwirtschaftliche Versicherungen, mit denen man Berufsunfälle absichern könnte. Aufs Jahr betrachtet sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft überschaubar. Gerade wenn du neu gründest und noch ein kleines Unternehmen hast, stellen sie keinen hohen Kostenfaktor dar.

Aber da wir von privater Absicherung sprechen. Als selbständiger Berater habe ich mich gegen eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft entschieden. In der für mich zuständigen Berufsgenossenschaft gab es dazu keine Pflicht. Aber natürlich habe ich durch eine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle vorgesorgt. Es muss auch Geld fließen, wenn man vorübergehend oder längerfristig nicht arbeitsfähig ist.

Die übrigen Sozialversicherungen behandeln wir in einem eigenen Beitrag.

Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de