Gründerstipendium NRW

Die Finanzierung einer Gründung bzw. die Absicherung des Lebensunterhaltes in der Gründungsphase ist für viele Gründende schwierig. Viele fragen sich: Gibt es eine Finanzierung für mich, die ich nicht zurückzahlen muss? In Nordrhein-Westfalen gibt es das Gründungsstipendium NRW. Dieses bietet über 12 Monate einen festen Zuschuss in Höhe von 1.200 € / Monat. Weitere Informationen findest Du hier: https://www.gruendungsstipendium.nrw/

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Stipendium ist für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in NRW haben.

Ein Unternehmen muss entweder in den kommenden 12 Monaten in NRW gegründet werden oder eine Gründung darf nicht länger als 12 Monate her sein.

Bereits gegründete Unternehmen können nur gefördert werden, wenn bisher keine Gewinne ausgeschüttet / entnommen wurden!

Wie sieht die Förderung aus?

Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € pro Monat, der für max. 12 Monate gezahlt wird. Gründest Du im Team können bis zu 3 Personen einen entsprechenden Zuschuss erhalten.

Zusätzlich wird das Unternehmen von einem Coach im Gründungsprozess begleitet und unterstützt. Dieser wird durch das Gründernetzwerk vermittelt.

Was wird gefördert?

Der Zuschuss kann sowohl für Investitionen in dein Unternehmen als auch für die Finanzierung des persönlichen Lebensunterhalts verwendet werden.

Bezuschusst werden innovative Ideen, die eine neue fortschrittliche Lösung für ein bestehendes Problem anbieten. Besonders die Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens.

Was musst Du tun?

Du reichst zunächst ein Ideenpapier bei einem Gründernetzwerke ein. In unserer Region leitet die SIHK in Hagen dieses Netzwerk. In einer Jurysitzung „pitcht“ du im Anschluss deine Geschäftsidee und stellst dein Unternehmen, deine Produkte / Dienstleistungen und dein Geschäftsmodell vor. Bewertet werden: der Innovationsgehalt, der Markt bzw. Wettbewerb, der Kundennutzen und Bedarf, die Machbarkeit des Vorhabens und das Know-how der Geschäftsführung bzw. des Teams. Im Anschluss entscheidet die Jury über den Antrag. Das Unternehmen wird zeitnah über die Entscheidung informiert.

Bekommst Du das „Go“, kommt der Projektträger mit einer Bewilligung auf dich zu. Es ist dann noch etwas ‚Papierkrieg‘ zu erledigen. Der Zuschuss kann dann regelmäßig von Dir abgerufen werden.

Was geht nicht?

Du kannst nicht nebenbei gründen! Wenn Du einen Hauptberuf hast, in einer Ausbildung steckst oder in der Arbeitslosigkeit dem regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst, kann es keinen Zuschuss geben.

Wenn Du schon eine andere Finanzierung bekommst, z. B. ein Exist-Stipendiums oder einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (Alg I), kannst Du keinen weiteren Zuschuss beantragen.


Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de