Zuschüsse für Start-ups - ein Überblick

Die Finanzierung eines Start-ups mit Hilfe des Bootstrappings oder der 3 großen F (Familiy, Friends and Fools) kennt Grenzen. Was machst Du, wenn Du mehr Geld für deine Gründung benötigst? Hier zunächst ein kurzer Überblick über die Zuschüsse, die Du vielleicht für deine Gründung beantragen kannst und die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Zuschüsse

Geld, das man nicht zurückzahlen muss, ist immer etwas Feines. Ich würde die Zuschüsse dabei in 3 Kategorien einteilen:

Beratungszuschüsse

Wenn Du dich vor der Unternehmensgründung beraten lassen willst, zahlt das Land NRW Dir einen Zuschuss zum Beratungshonorar. Die Mittel kommen aus dem „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“. Dann zahlst Du immer noch einen Teil, aber eben nicht mehr alles.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Die Arbeitsagentur zahlt mit dem Gründungszuschuss eine Gründungsförderung, das Jobcenter über das Einstiegsgeld und einen Zuschuss zur Gründung. Bei beiden stellen kommt es sehr stark auf die Höhe des Leistungsanspruchs an. Die Abgabe eines detaillierten Businessplans ist Pflicht.

Stipendien

Wenn du aus der Hochschule heraus gründest, solltest Du das Exist-Stipendium nutzen. Gründest Du außerhalb der Hochschule, aber mit einer innovativen Idee, könnte das Gründerstipendium NRW für dich in Frage kommen.

Was ist noch wichtig?

Ich habe hier nur an der Oberfläche gekratzt! Wenn Du noch mehr wissen und eine ausführliche Beratung möchtest, sprich mich einfach an.

Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Märkischen Kreises begleitet die GWS Start-ups, von der Ideenfindung über die Strategieentwicklung bis zur Erstellung von Businessplänen.

Wir informieren über Fördermittel und helfen bei deren Beantragung.

Gründe nicht ohne wichtige Infos! Frag Menschen, die sich auskennen.

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