Gründungsvorbereitung - Rechtsformwahl

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung erreichen uns viele allgemeine Fragen zu Rechtsformen, einzelnen oder gemeinsamen Gründungen, was nach der Gewerbeanmeldung passiert und was in Bezug auf das Finanzamt zu beachten ist. Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft dürfen und können wir keine Steuer- und Rechtsberatung anbieten. Aber, aus der Erfahrung heraus möchten wir dir folgende allgemeine Infos und Tipps geben.

Mich erreichte die Frage eines Kunden, der zusammen mit einem Partner ein Unternehmen gründen möchte: Sollen wir besser eine GbR oder eine UG gründen?

Diese Frage ist schwer zu beantworten, betrifft sie doch unterschiedliche rechtliche und auch steuerliche Aspekte, für die Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater gefragt werden sollten.

Wenn es ums Geld geht!

Manchmal ist es eine Kostenfrage, für welche Rechtsform man sich entscheidet.

Gründungskosten

Einzelunternehmen und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind Personengesellschaften, die mit einer Gewerbeanmeldung für rund 30 € sehr schnell angemeldet werden können.

UGs und GmbHs sind nicht ganz so schnell zu gründen, weil die Gründung notariell beurkundet werden muss. Außerdem muss das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden. Dadurch sind die Gründungskosten entsprechend höher, da mindestens Notar- und Eintragungsgebühren anfallen.

Vermögen des Unternehmens

Für eine GbR benötigt man kein so genanntes Stammkapital, auf das zurückgegriffen werden kann.

Für eine UG oder eine GmbH muss jedoch ein Stammkapital ins Unternehmen einlegt werden. Bei GmbHs muss ein Betrag in Höhe von 25.000 € aufgebracht werden. Bei UGs ist dieser Betrag nicht fest vorgegeben. Er kann frei gewählt werden und kann daher zunächst niedrig sein. Allerdings müssen Teile des erzielten Gewinns einbehalten werden, um das Stammkapital im Laufe der Zeit bis auf 25.000 € zu erhöhen.

Was ist mit den Schulden?

Einzelunternehmen und GbRs trifft das Insolvenzrecht nicht so stark, weil der Unternehmer oder die Unternehmerin immer mit dem gesamten Vermögen, also auch dem privaten Vermögen haften. Das schließt nicht aus, dass auch Einzelunternehmer Insolvenz anmelden, dann aber Privatinsolvenz.

UGs und GmbH haften zunächst nur mit dem Stammkapital, dafür unterliegen diese Rechtsformen viel stärker dem Insolvenzrecht. UGs und GmbHs müssen daher schon dann Insolvenz anmelden oder eine Anmeldung mindestens prüfen, wenn Zahlungsunfähigkeit „droht“, diese also noch nicht eingetreten ist.

Für junge Unternehmen und Start-ups ergibt sich dadurch in der Angangszeit eine schwierige Situation, wenn die Einnahmen (noch) niedrig sind, die laufenden Kosten aber hoch. Und wenn man einen Blick in die Insolvenzbekanntmachungen wirft, kommt es gar nicht so selten vor, dass Gläubiger einen Insolvenzantrag bei Gericht einreichen.

Das Märchen vom Haften mit dem Stammkapital

Es gilt zwar, dass eine GmbH nur mit dem eingelegten Kapital und ihren Vermögenswerten haftet, aber einem Geldgeber wird das nicht ausreichen. Wer für seine UG oder GmbH ein Gründungsdarlehen aufnimmt, wird im Zweifel immer mit seinem persönlichen Vermögen dafür Haften oder Bürgen müssen. Ohne ausreichende Sicherheit gibt keine Bank dem Unternehmen ein Darlehen.

Auch die laufenden Kosten zählen

Wenn man sich die unterschiedlichen Rechtsformen ansieht, lohnt ein Blick auf die laufenden Kosten, die die Rechtsformwahl verursacht.

Einzelunternehmen und GbRs lassen sich nicht nur kostengünstig gründen. Meist kommt man mit einem einfachen Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Dieser muss auch nicht veröffentlicht werden. Die Kosten sind vorhanden, aber überschaubar.

Eine UG oder GmbH muss deutlich mehr Aufwand treiben. Es muss eine Bilanz erstellt und diese vom Steuerberater / Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Außerdem müssen die Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. So bekommen auch die Konkurrenten und Kunden mit, wie es gerade läuft, weil die Daten über den Bundesanzeiger für Jeden zugänglich sind.

Fazit

Aufgrund all dieser Punkte solltest du dich vor einer Unternehmensgründung in jedem Fall von einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater in Bezug auf die passende Rechtsform beraten lassen.

Wenn du mit Partnerinnen oder Partnern zusammen gründest, solltet ihr auch einen Notar oder Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht fragen.

Natürlich kann man einen Standard-Gesellschaftsvertrag nutzen. Oft ist es aber sinnvoll individuelle Regelungen in einen Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Denn viele gemeinsame Unternehmen zerbrechen im Streit. Ein Gesellschaftsvertrag sollte dann regeln, wie eine Streitschlichtung funktioniert, wer Geschäftsanteile vom Partner kaufen darf und wie diese bewertet werden. Denn du willst sicher nicht, dass dein Partner seine Anteile bei einem Ausscheiden aus der gemeinsamen Gesellschaft einem Fremden verkauft, den du gar nicht kennst und mit dem du vielleicht auch nicht zusammenarbeiten willst.

Auch wenn Beratung immer Geld kostet: eine gute Beratung im Vorfeld der Gründung hilft dir, nichts zu übersehen, und Fehler zu vermeiden, die auf lange Sicht teuer werden können. Beratungskosten gehören einfach zu den Gründungskosten, können aber auch als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Dir.

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de